Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich die Entlassung eines Angestellten wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der über den Internetzugang des Arbeitgebers Nachrichten an seinen Bruder und seine Verlobte verschickt hatte. Die Mails enthielten Infos über seine Gesundheit und sein Sexualleben. 

Das Unternehmen hatte den Mailaustausch aufgezeichnet, ohne den Mitarbeiter vorab über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle zu informieren. Laut Strassburg stellt die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers eine Verletzung seiner Privatsphäre dar, die durch Artikel 8 EMRK geschützt ist. Ein Arbeitgeber habe nicht das Recht, das Privat- und Sozial­leben seiner Mitarbeiter am ­Arbeitsplatz auf null zu redu­zieren. Der Anspruch auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe auch im Betrieb.