Seit geraumer Zeit müsste das Obligationenrecht (OR) teilrevidiert werden, um die Sanktionen bei missbräuchlicher Kündigung und der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung aus gewerkschaftsfeindlichen Gründen zu regeln. Angestossen wurde die Debatte im Jahr 2003 durch die Klage des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).1 Darin legte der SGB dar, dass die Bestimmungen des OR zum Schutz vor missbräuchlicher Kün...