Für die Entscheidung über Kinderbelange wie elterliche Sorge, Obhut oder Betreuung gibt es in den Kantonen unterschiedliche Regelungen: Zum Teil ist eine Kindesschutzbehörde (Kesb) zuständig, zum Teil ein Gericht. Rechtsmittel sind in einigen Kantonen beim oberen kantonalen Zivilgericht einzureichen, in anderen beim Verwaltungsgericht. Und im Verfahren vor Bundesgericht hängt dessen Kognition unter Umständen vom Zivilstand der Eltern ab: Bei verheirateten Eltern ...