Die Kinderrechtskonvention (KRK) wurde 1989 von allen damaligen 159 Uno-Mitgliedsstaaten auf ­Basis von Artikel 55 der Uno-Charta nach zehnjährigen Vorbereitungsarbeiten ohne förmliche Abstimmung angenommen. Die Schweiz ratifizierte sie als 189. Ratifikationsstaat im Jahr 1997. 

Die KRK stellt einen Wende-, aber keinen Schlusspunkt in der Entwicklung der völkerrechtlichen Stellung von Kindern dar. In der Formulierung der Kinderrechte durch Eglan­tyne Jebb...