Das Bundesgericht hat zwar allgemeine Grundsätze aufgestellt, auf die es in seinen Urteilen zum nachehelichen Unterhalt regelmässig hinweist. Diese Grundsätze sind jedoch meist so allgemein gehalten, dass sie in der täglichen Praxis kaum grosse Entscheidhilfen darstellen. Gerne verweist das Bundesgericht auf das weite Ermessen der Vorinstanzen oder nutzt seine Möglichkeiten der formalen Prozesserledigung, indem es den Parteien eine ungenügende Begründung der...