Die Universität Zürich erliess 2007 ein Reglement gegen sexuelle Belästigung. Es geht weiter als das Strafgesetzbuch. Als sexuelle Belästigung gilt laut Reglement jede Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, die seitens der betroffenen Person unerwünscht ist. Verboten sind zum Beispiel «unangemessene Körperkontakte», «aufdringliches Verhalten» oder «anzügliche Bemerkungen und Witze». Die Universitäten Basel und Luzern &u...