Für ausländische Erb­fälle, bei denen ein Teil der Vermögenswerte in der Schweiz liegt, sind die Sicherungsrechte von Gläubigern in der Schweiz gegenüber Gläubigern im Ausland Anfang Jahr verbessert worden. So kann neu auf eine unverteilte Erbschaft Arrest gelegt werden, wenn der Schuldner im Ausland wohnt, der Erb­lasser aber Wohnsitz in der Schweiz hatte. Dafür wurde die Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) angepasst.