Bei der Geburt eines Kinds sehen die meisten Arbeitsverträge bisher für Väter eine bezahlte Absenz von einem oder zwei Tagen vor. Nur wenige Branchen oder Betriebe sind grosszügiger.

Ab nächstem Jahr wird das anders. Die Stimmberechtigten ­nahmen am 27. September den Gegen­entwurf des Parlaments zur Vaterschaftsinitiative an. Der Entwurf ändert vier Artikel des Obligationenrechts (OR) und ergänzt das Erwerbsersatzgesetz (EOG) um sechs ...