Staats- und Verwaltungsrecht

Die Zusicherung der Anonymität gegenüber Polizisten in einem gegen sie geführten Strafverfahren (wegen Gefahr für Leib und Leben, Art. 149 Abs. 2 StPO) muss die Ultima Ratio darstellen. Sie wird zwei Aargauer Polizisten gegenüber dem von ihnen angeschossenen Mann verwehrt, da keine ernsthaften Anzeichen für eine Gefährdung der Polizisten bei Bekanntwerden ihrer Namen bestehen.

1B_49/2013 vom ...