Das «Swiss-US Privacy Shield» legt den Rahmen für die Übermittlungen von Personen­daten aus der Schweiz in die USA fest. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) stellte vor dem Hintergrund seiner jährlichen Überprüfungen fest, dass die USA keinen genü­genden Schutz bei einem Transfer von ­Personendaten in die USA bieten würden. Deshalb hat er das Land aus der Liste der Länder mit angemessenem Datenschutzniveau entfernt.

Das hat nun Konsequenzen für die kantonalen öffentlichen Organe. Gemäss Dominika Blonski, der neuen Datenschutzbeauf­tragten des Kantons Zürich, müssen die kantonalen Organe ver­schiedene Vorkehrungen treffen. ­Kantonsverwaltungen dürften ihre Daten nur noch im europäischen Raum speichern. Sei eine solche Beschränkung nicht möglich, müssten sie weitere Massnahmen treffen. Das heisst: Sie müssten mit den Vertragspartnern schweizerisches Recht und einen schweizerischen Gerichtsstand vereinbaren, sämtliche Personendaten anonymisieren und die ­Daten vor der Speicherung verschlüsseln, ­wobei der Schlüssel beim öffentlichen ­Organ liegen müsse.