Sach- und Transportversicherungen enthalten häufig Verwirkungsklauseln. Eine solche war Gegenstand des Urteils des Bundesgerichts 4A_196/2019 vom 10. Juli 2019. Die Klausel hat folgenden Wortlaut: «Lehnt die Gesellschaft die Entschädigungsforderung ab, muss sie der Anspruchsberechtigte innert zwei Jahren nach Eintritt des Ereignisses gerichtlich geltend machen, andernfalls er seine Rechte verliert (Verwirkung).»

Anlass des vorliegenden Rechtsstreits war ein Bra...