Seit November 2020 sind in den Untersuchungs­gefängnissen des Kantons Zürich nicht nur Einvernahmen per Videoübertragung möglich, sondern auch Anwaltstermine und Besprechungen ab 30 Minuten. Laut Caroline Beyeler, Leiterin Rechtsdienst der Untersuchungsgefängnisse Zürich, stehen dafür Videokonferenzräume zur Verfügung. Das Angebot werde seitens der Anwaltschaft wie auch der Strafverfolgungsbehörde in allen Gefängnissen rege ­genutzt. Auch im Kanton Bern stehen Anwälten und Staatsanwaltschaft in den regionalen Gefängnissen Skype-Stationen zur Verfügung. Das Angebot kam laut den Berner Vollzugsdiensten jedoch noch in keinem Strafverfahren zur Anwendung.

Strafverteidigerin Magda Zihl­mann aus Zürich sieht die Möglichkeit eher als Ergänzung. Bei Verständigungsschwierigkeiten oder bei heiklen Themen sei der persönliche Besuch unerlässlich. Rechtsanwalt Valentin Landmann betrachtet die Videoübertragung auch nicht als Ersatz für persönliche Besprechungen: «Es ist schwer, bei Mandanten Vertrauen in dieses System zu schaffen.» Denn sie seien überzeugt, «dass das Gespräch abgehört wird». Konrad Jeker, Strafverteidiger aus Solothurn, ist ebenfalls skeptisch: «Ich würde das alles unter der Vermutung ­machen, dass der ‹Feind› mithört.» Videogespräche würden sich auf organisa­torische Fragen beschränken müssen.