Beim Ranking «Top Anwaltskanzleien» der Zeitschrift «Bilanz» vom Mai 2018 kann eine Kanzlei sogar in einem Rechtsgebiet zu den Besten gehören, in dem sie gar nicht tätig  ist. Beispiel: Peyrot Schlegel & Györffy ist in der diesjährigen Ausgabe mit vier Sternen in der Kategorie «Mietrecht» als Top-Anwaltskanzlei ausgezeichnet worden. Diese Bewertung  habe man «mit Belustigung» zur Kenntnis genommen, sagt der Zürcher Wirtschaftsrechtler Paul Peyrot zu plädoyer: «Wir sind im Mietrecht nämlich gar nicht tätig.» 

Das Ranking ist problematisch, weil es sich praktisch ausschliesslich auf Empfehlungen von Anwaltskollegen aus anderen Kanzleien stützt. Wie zufällig so die Ergebnisse ausfallen, zeigt sich auch bei Thouvenin Rechtsanwälte in Zürich. Die Kanzlei schaffte es 2017 in keinem einzigen Rechtsgebiet unter die Top 20. Neu aber liegt sie gleich fünf Mal unter den Top 3. 

Ein Fall von aufsehenerregender Qualitätssteigerung – oder vielmehr geschicktem Stimmentausch? Wie plädoyer aufzeigte, schneiden aufgrund der Erhebungsmethodik jene Kanzleien gut ab, die beim informellen Stimmentausch hinter den ­Kulissen am aktivsten mitmischeln («Wenn du mir die Stimme gibst, halte ich Gegenrecht», plädoyer 2/2018). Theoretisch können sich auch Klienten an der Umfrage beteiligen, doch es wird nicht offengelegt, ob das tatsächlich geschehen ist. 

Wer das Siegel des Rankings für Werbezwecke nutzen will, muss 5000 Franken bezahlen. Bei Redaktionsschluss warben nur 17 der 620 angeblichen Top-­Kanzleien auf ihrer Website mit dem fragwürdigen Label.tom