Anfang 1995 trat der neue Artikel 261bis  des ­Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) in Kraft. Er verbietet den öffentlichen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung und die Verbreitung rassistischer Ideologien. Ebenso sind Äusserungen strafbar, die das Ziel haben, Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion herabzusetzen, sowie die Verweigerung einer Leistung aus rassistischen Gründen und das Leugnen von Völkermord und anderen Verbrechen gegen die Menschli...