Bevor gegen einen Bundesangestellten ermittelt werden kann, ist eine Ermächtigung nötig. Die Strafverfolgung wegen strafbarer Handlungen, die sich auf die amtliche Tätigkeit oder Stellung beziehen, bedarf laut Artikel 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes ­einer Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements – ausgenommen sind Verletzungen des Stras­senverkehrsgesetzes. 

Muss vor der Eröffnung einer Strafuntersuchung ei...