Die seit letztem Jahr eingesetzten Erwachsenenschutzbehörden sind nicht von Vorsorgeaufträgen überschwemmt worden. Das ergab eine stichprobenmässige Umfrage von plädoyer.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich erhielt nur gerade 40 Vorsorgeaufträge, die KESB Basel-Stadt 109. Bei der KESB des Kantons Schaffhausen wurden im vergangenen Jahr 13 Vorsorgeaufträge hinterlegt. Das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zählte letztes Jahr  173 Vorsorgeaufträge, das Zivilstandsamt Luzern 66. Die Kantone Bern, Luzern und St. Gallen ­haben zurzeit keine Behörde für die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen bestimmt. Seit 2013 kann jede Person in ­einem Vorsorgeauftrag anordnen, wer sich im Fall einer Urteilsunfähigkeit um ihre persönlichen und finanziellen Belange kümmern soll.

Die Formvorschriften ent­sprechen denjenigen eines handschriftlichen Testaments. Die ­Vorsorgeaufträge können bei den Behörden hinterlegt werden, müssen aber nicht.