«Ich hoffe, dass die mit der ZPO beabsichtigte Vereinheitlichung im Sinne einer grösstmöglichen Rechtssicherheit greifen wird. Die bisherige Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörden für Mietsachen vermisse ich.» Stephan Hinz, Geissmann Rechtsanwälte, Baden.

 «Viele Neuerungen enthält das neue Verfahren im Bereich der Ausweisungen, also dem Rechtsschutz
in klaren Fällen.» Marianne Schaub-Hristic´, Schaub Hochl Rechtsanwälte, Winterthur.

«Die Herausforderung ist, eine einheitliche Praxis zu entwickeln. Es herrscht grosse Rechtsunsicherheit, da es insbesondere im Schlichtungs- und Ausweisungsverfahren sowie bei den Rechtsmitteln viele offene Fragen gibt.» Annette Meyer Lopez, Gerichts­schreiberin Zivilgericht Basel-Stadt.

«Die neue ZPO vermittelt manchmal den trügerischen Eindruck von Einheitlichkeit. Dabei gibt es immer noch kantonale Unterschiede bei der Umsetzung des Gesetzes. Auch besteht nach wie vor viel Spielraum in der Verfahrensgestaltung.» Eva Bachofner, Kellerhals Anwälte, Basel.

«Überlegungen zur Prozesstaktik sind heute wichtiger als in der alten Zürcher ZPO. Oft werden die Weichen schon im Schlichtungsverfahren gestellt.» Irène Spirig, Rechtsanwältin, Zürich.

«Unklar ist mir, wie weit dem Vermieter der Rechtsschutz in klaren Fällen bei der Durchsetzung seiner Ansprüche wirklich hilft. Wann ist ein Sachverhalt unbestritten, sofort ­beweisbar oder die Rechtslage klar?» Gerhard Frey, Frey Hueber Ramseier & Partner, Advokatur & Notariat, Thun.

Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote 5,2
Organisation 5,1
Auswahl der Themen 5,3
Inhaltliches Niveau der Vorträge 5,5
Didaktik der Referenten 4,8
Arbeitsunterlagen 5,2
Preis-Leistungs-Verhältnis 5