«Eine Betreibung kann einseitig und voraussetzungslos angehoben werden. Dies kann vor allem bei integren Schuldnern die Reputation beschädigen. Deshalb ­begrüsse ich die Möglichkeit, die Einsicht Dritter in das Betreibungsregister einzuschränken.» 

Thomas Bauer, Rechtsanwalt, Verwaltungsratspräsident Finma, Bern

«Gläubiger, die einen Schuldner aus Schikane betreiben, werden ­einfach eine neue ­Betreibung initiieren.»

Felix Meier-Dieterle, Rechtsanwalt, Zürich

«Die recht häufigen ­telefonischen Anfragen am Bezirksgericht Zürich ­betreffend Löschung einer Betreibung zeigen den Handlungsbedarf. Der ­Gesetzgeber hat mit der neuen Regelung eine praktikable und relativ ­einfache Lösung getroffen.»

Philipp Talbot, Leitender Gerichtsschreiber Bezirksgericht Zürich

«Den Betreibungsämtern ­verursacht die nicht restlos ­überzeugende ­Lösung ­eines ­wenig drängenden Problems Mehraufwand. Dem betroffenen Schuldner kann die Lösung aber helfen.»

Yves de Mestral, Betreibungsbeamter, Zürich

«Dem Betriebenen wird ein einfaches und ­kostengünstiges Instrument zur Abwehr von ­ungerechtfertigten ­Betreibungen zur ­Verfügung gestellt.»

Pablo Duc, Rechtsanwalt, Bern

«Die Aussagekraft des Betreibungsregisters bleibt mit dieser Lösung erhalten. Das ist eine gute und ­sinnvolle Ergänzung des Gesetzes.»

Jean-Michel Kunz, Rechtsanwalt, Zürich