«Artikel 404 OR, der den Widerruf und die Kündigung des Auftrages regelt, ist trotz Kritik aus Lehre und kantonaler Rechtsprechung laut Bundesgericht zwingend. Im Ergebnis ergibt dies aber kaum einen Unterschied.» Daniela Burch, Küchler und Krummenacher Rechtsanwälte, Sarnen
«2011 gab es keine bahnbrechenden Bundesgerichtsurteile zum OR. Wie zu erwarten, gab es vermehrt Urteile zur Vermögensverwaltung: Die Pflichten der Vermögensverwalter werden laufend präzisiert.» Annekathrin Meier, Badertscher Rechtsanwälte AG, Zug
«Bei den Verjährungsregeln bestehen noch viele Unsicherheiten, was eine reelle Chancen- und Risikenanalyse schwierig macht. Das neue Verjährungsrecht sollte weniger Sonderbestimmungen enthalten und die Fristen vereinheitlichen.» Nils Grossenbacher, Grossenbacher Rechtsanwälte AG, Luzern
«Interessant sind die wiederkehrenden Entscheide zu Verjährungsfragen, auch ausgelöst durch die krassen Unterschiede bei den Verjährungsfristen. Es ist gut, dass der Gesetzgeber da über die Bücher geht.» Peter Schumacher, Obergericht Luzern
«Vergangenes Jahr gab es in der obligationenrechtlichen Rechtsprechung keine hervorstechende Praxisänderung. Die Abgrenzung zwischen den Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung und Vertrag wurde durch einige Urteile jedoch noch klarer.» Kurt Weingand, Bezirksgericht Luzern
«Der Anspruch auf Rückforderung eines Darlehens kann nach zehn Jahren verjähren, auch bei ungekündigten Darlehen. Wichtig: Bei Haftung aus Gefälligkeit ist ein verminderter Sorgfaltsmassstab anwendbar.» Christian Haag, Häfliger Haag Häfliger Rechtsanwälte, Luzern
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote 5,3
Organisation 5,6
Auswahl der Themen 5,3
Inhaltliches Niveau der Vorträge 5,1
Didaktik der Referenten 4,7
Arbeitsunterlagen 5,1
Preis-Leistungs-Verhältnis 5,8