«Artikel 404 OR, der den Widerruf und die Kündigung des ­Auftrages regelt, ist trotz Kritik aus Lehre und kantonaler ­Rechtsprechung laut ­Bundesgericht ­zwingend. Im Ergebnis ergibt dies aber kaum einen Unterschied.» Daniela Burch, Küchler und Krummenacher Rechtsanwälte, Sarnen

«2011 gab es keine bahn­brechenden Bundesgerichtsurteile zum OR. Wie zu erwarten, gab es vermehrt Urteile zur ­Vermögensverwaltu...