«Ich war ein TGV! Doch seit meiner Pensionierung ziehe ich als Bummler durch den Tag», scherzt Bruno Glaus. Der frühere Journalist und Anwalt aus Uznach empfängt plädoyer in seinem «Altersbüro», das ­randvoll mit Büchern, Gemälden, Fotografien und Skulpturen gefüllt ist. Ein Stockwerk über ihm führt seine Tochter die Kanzlei weiter.

Doch Glaus hat sich nicht vollständig aus der ­Juristerei verabschiedet. Er lese heute ab und zu eine Rechtsschrift und stehe vor allem bei kunstrechtlichen Mandaten beratend zur Seite. Für mehr hätte er sowieso keine Zeit. Der langjährige Journalist entdeckte das Schreiben wieder und wurde zum begeisterten Autor von autobiografischen Büchern. «In jedem Anwalt sitzt ein träumendes Gedankentier», sagt Glaus lächelnd und verweist auf seine mittlerweile sieben Bändchen – unter anderem über die Jagd oder den Beruf des Anwalts. Damit erfülle er sich einen der früheren Tagträume. Das Schreiben sei auch eine ­Gelegenheit, «endlich mal innezuhalten». 

Das gelingt ihm am besten im St. Galler Calfeisental, wo er zusammen mit seiner Frau auf 1600 Metern Höhe ein Walserhaus besitzt. «Wir sind manchmal über mehrere Wochen da oben», so Glaus. Er instruiere gerne Besucher und Jugendgruppen darin, wie man eine Trockensteinmauer baue. Neben dem Schreiben, ­Jagen und der Kunst sei das eine weitere grosse ­Leidenschaft von ihm, sagt der Jurist, der sich als «ersten journalistischen Konsumentenrechtler» bezeichnet. Der erste Ratgeber zum schweizerischen Patientenrecht stammt aus seiner Feder.

Der heute 73-Jährige arbeitete über zwanzig Jahre für Verlage, zuerst als juristischer Redaktor («Tat» und «Tages-Anzeiger»), dann als Rechtskonsulent, später als Geschäftsführer von Zeitungsverlagen. 1996 machte sich Glaus als Anwalt selbständig. Rückblickend sagt er augenzwinkernd: «Es waren verrückte Jahre bei den Zeitungen, wir arbeiteten viel – haben aber auch oft gefeiert und getrunken.»