«Durch das Tragen von ­Bodycams können die ­Privatsphäre und die ­Freiheitsrechte von Dritten beeinträchtigt werden.»

Monika Simmler, Lehrbeauftragte, St. Gallen

«Eine hundert­prozentige ­Sicherheit gibt es auch mit Bodycams nie. Sie ­schützen nur, was sichtbar ist. Der grösste Schutz ist ­daher ein ­ernsthaftes ­Bemühen um Deeskalation.»

Patrick Cotti, Direktor Schweizerisches Kompetenz­zentrum für den Justizvollzug, Freiburg

«In den meisten Kantonen fehlt eine gesetzliche Grund­lage. Es geht um den Schutz der Polizeiangehörigen, aber auch um die Kontrolle der ­Polizei. Beides muss korrekt ablaufen, insbesondere auch datenschutzrechtlich.»

Nils Güggi, Leiter Recht und Controlling EJPD, Bern

«Grundsätzlich spricht nichts ­gegen den Einsatz von Bodycams. Verhältnismässig und unter ­Einhaltung von Datenschutz­regeln eingesetzt, können sie dazu beitragen, sowohl Bürgerrechte als auch die Integrität der Polizeibeamten zu schützen.»

Benjamin Brägger, Straf­vollzugsexperte, Düdingen FR

«Es sind weitere Pilotversuche nötig. Der Einsatz von ­Bodycams ist durch klare ­Vorgaben rechtlich und organisatorisch zu ­regeln, auch hinsichtlich des Datenschutzes.»

Philipp Näpfli, Richter, Brig

«Aus kriminologischer Sicht spricht nichts gegen den Einsatz von Bodycams. Um die Akzeptanz der Bodycams bei der Polizei herzustellen, darf deren Einsatz nicht zum Nachteil der Polizisten sein.»

Stefan Keller, Oberrichter, Sarnen