«Die vom Bundesgericht ­vorgenommene Verknüpfung des Betreuungs­unterhalts mit den Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils schafft neue Ungleichheiten. Mit dieser Berechnungsmethode wird der ­Betreuungsunterhalt sehr unterschiedlich ausfallen.»

Barbara Umbricht, Rechtsanwältin, Zürich

«Ich begrüsse die Grundgedanken der Gesetzesrevision. Zu vielen Detailfragen besteht nach wie vor keine gefestigte Praxis. Dies erschwert einerseits die Arbeit, macht sie andererseits aber interessant.»

Markus Rhyner, Gerichtsschreiber, Glarus

«Es war an der Zeit, dass Ledige, die nach der ­Trennung die Kinder ­betreuen, mit Verheirateten gleichgestellt wurden. Schade, dass der Gesetz­geber die Berechnung des Betreuungsunterhalts der Praxis überlassen hat und daher heute grosse ­Unsicherheit herrscht.»

Cornelia Döbeli, Rechtsanwältin, Zürich

«Den Grundgedanken, für jedes Kind zivilstands­unabhängig die bestmögliche ­Betreuung zu ­ermöglichen, finde ich gut. Eine Stärkung der Suche nach ­einvernehmlichen ­Lösungen ist sinnvoll.»

Rosemarie Teunisse Baumgartner, Juristin/Mediatorin, Zug

«Das Unterhaltsrecht ist eine dem Klienten  schwer vermittelbare Sache mit zahlreichen ­offenen Fragen.»

Erich Binder, Rechtsanwalt, Zürich

«Der Betreuungs­unterhalt soll die ­finanzielle ­Unterstützung und die ­Betreuungsleistung in ein Gleichgewicht ­bringen. Das hilft den ­Eltern, eine für beide ­annehmbare ­Lösung zu finden.»

Nathalie Gadola-Dürler Juristin/Mediatorin, Baden