Schuldbetreibung und Konkurs: Veranstaltung der Stiftung für juristische Weiterbildung vom 23. März in Zürich
Weniger wäre mehr gewesen. Drei von vier Referenten mussten den Vortrag aus Zeitmangel abbrechen und auf die - mehrheitlich sehr guten - Unterlagen verweisen. So scheiterte Rechtsanwalt Thomas Sprecher am Versuch, 23 eng beschriebene Seiten in einer halben Stunde vorzutragen. Und weil er sich genau an das geschriebene Wort hielt, klang das so: «Das hätte zwar eine staatsrechtlich begrüssenswerte Disziplinierung der nicht exekutierenden Exekutive zur Folge (...).»
Anders Anwaltskollege Felix Meier-Dieterle, der eloquent das revidierte Arrestrecht vorstellte und praktische Tipps gab. Zum Beispiel dass ein Schuldner, dem ein Arrest droht, sein Geld auf ein neues, dem Gläubiger unbekanntes Konto transferieren sollte.
Der Zürcher Oberrichter Peter Diggelmann berichtete über die aktuelle Praxis zum SchKG - ohne moderne Hilfsmittel («Dieses Powerpoint-Zeugs kann ich nicht»), aber unterhaltsam: Die konkursamtliche Liquidation von Firmen nannte er «Notschlachtung», die erhobene Gebühr «Entsorgungsgebühr». Er blieb leider die Erklärung schuldig, weshalb das Zürcher Obergericht kürzlich zwei sich widersprechende Urteile zur Anwendung der Gebührenverordnung zum SchKG gefällt hatte.
Zum Schluss referierte Daniel Hunkeler über die paulianische Anfechtung: schnörkellos, klar. Manchmal ist halt weniger wirklich mehr. Michael Krampf
Kommentare von Teilnehmenden:
«Die erweiterte Zuständigkeit im Arrestverfahren habe ich als Richter bereits anhand eines Falls erlebt. Ich schickte je einen Arrestbefehl an die Betreibungsämter Zug und Schwyz.», Beat Furrer, Kantonsgericht Zug
«Der Anwalt hat aufgrund des gesamtschweizerischen Vollstreckungsraums sowie mit dem neuen Arrestgrund und der öffentlichen Urkunde mehr Möglichkeiten, eine Forderung effizient durchzusetzen. Dafür ist der Fristendruck massiv höher.», Felix Rajower, Rajower Weber, Zürich
«Der neue Arrestgrund der definitiven Rechtsöffnung hat zur Folge, dass ich als Durchschnittsanwalt plötzlich mit Arresten konfrontiert bin. Bei der Beratung meiner Klienten muss ich daher stets auch diesen Arrest im Auge behalten.», Jean-Marc von Gunten, Gabi Zarro von Gunten, Zürich
«Für die Praxis bringt es viel, dass mit einem Arrestbegehren Arrest an verschiedenen Orten gelegt werden kann. Interessant ist, dass definitive Rechtsöffnungstitel neu ein Arrestgrund sind.», Ursina Winkler Angulo Ortiz, ERZ Entsorgung + Recycling, Zürich
«Für mich als Konkursverwalter ändert sich wenig, weil sich die grossen Änderungen ausserhalb des Konkursverfahrens auswirken. Von der neuen Möglichkeit, Eingaben per E-Mail zu machen, habe ich noch nichts gespürt.», Urs Kaufmann, Konkursamt Höfe, Wollerau
Bewertung der Veranstaltung / Note
Organisation: 5,3
Auswahl der Themen: 4,7
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,1
Didaktik der Referenten: 4,1
Arbeitsunterlagen: 5,4
Preis-Leistungs-Verhältnis: 5,2
Durchschnittswert der oben Befragten.
Die Notenskala reicht von
1 (schwach) bis 6 (sehr gut).
Was brachte die Tagung Kinder und Scheidung?
Scheidungsrecht: Veranstaltung des Instituts für Familienforschung und -beratung vom 18. März in Freiburg
«Für mich als Richterin waren die Familienrechtsentwicklungen auf Bundesebene interessant. Die Tabellen zur Unterhaltsberechnung sind bekannt - jedoch beschränkt praxistauglich: Die Leute können das dann doch nicht bezahlen.», Marlies Messmer, Bezirksgericht Baden
«Die Veranstaltung hat mir Praxis und Richtlinien für das Besuchsrecht und den Kindesunterhalt aufgezeigt. Dies dient meiner persönlichen Vorbereitung für Verhandlungen, in denen wir auch über die Unterhaltsbeiträge entscheiden.», Christoph Lerch, Regierungsstatthalter Bern-Mittelland
«Die Veranstaltung hat ein gutes Update im Bereich des Kindesschutzes geboten. Sehr wertvoll war zudem der Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen, die im gleichen Gebiet arbeiten.», Christiane Würsdörfer, Vormundschaftsbehörde Frauenfeld
«Die relevanten Fragen wurden diskutiert, die Antworten auf dem Silbertablett serviert. Hilfreich fand ich den Teil über die Internationale Kindesentführung, sollte ich als Anwältin einmal mit einem solchen Fall konfrontiert sein.», Annette Wisler Albrecht, Habegger Biedermann, Langenthal
«Ich tauschte mich mit Vertreterinnen anderer Disziplinen aus, was mir als Fachanwältin und Mediatorin wichtig ist: Im Scheidungsrecht reicht das Juristische alleine nicht.», Catherine Berger, Anwältinnen Rheinfelden
«Ich habe von der Veranstaltung selbst und dem interdisziplinären Austausch profitiert: Verschiedene Ansätze zeigten auf, wie ich die Theorie in der Praxis umsetzen und praxisorientierte Lösungen finden kann.», Janine Lehmann, Krneta Gurtner, Bern
Bewertung der Veranstaltung / Note
Organisation: 5,6
Auswahl der Themen: 5,0
Inhaltliches Niveau der Vorträge: 5,5
Didaktik der Referenten: 5,3
Arbeitsunterlagen: 5,3
Preis-Leistungs-Verhältnis: 5,3