1. Rechtsgrundlagen

1.1 Verfassung

Die Bundesverfassung befasst sich in Art. 64a BV ausdrücklich mit der Weiterbildung.1 Diese Bestimmung gibt dem Bund den Auftrag und die Kompetenz, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen,2 und bildet die Verfassungsgrundlage für die Förderung der Weiterbildung durch den Bund.3 Während der Bund Grundsätze zur Weiterbildung aufstellen muss, schreibt die Verfassung d...