Die Finanzierung von Prozessen durch Versicherungen ist in der Schweiz seit Ende 2004 zulässig. Das Bundesgericht setzte sich damals erstmals mit der Prozessfinanzierung durch Dritte auseinander und stellte deren grundsätzliche Zulässigkeit fest. Das Gericht entschied, ein Verbot der Prozessfinanzierung verletze die Wirtschaftsfreiheit (BGE 131 I 223). Zuvor hatte das damalige Zürcher Anwaltsgesetz die Prozessfinanzierung ausdrücklich untersagt (plädoyer 5/05). D...