Die EU hat den Schutz von Whistleblowern verbessert. Eine neue Richtlinie führt einen unions­weiten Mindeststandard für den Schutz von Hinweis­gebern ein. 

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ­dafür zu sorgen, dass Firmen und Behörden interne und externe Anlaufstellen einrichten. Dort sollen Whistleblower ihre Beobachtungen melden. Verhallt der Hinweis folgenlos, ­dürfen sie bei hinreichendem Interesse an die Öffentlichkeit gelangen. Die Mitgliedstaaten müssen Massnahmen ergreifen, um jede Form von Repressalien zu untersagen. So ist etwa eine Kündigung oder eine Degradierung verboten.

In der Schweiz hatte eine ähnliche Vorlage keine Chance. Anfang Jahr versenkte das Parlament eine Whistleblower-­Vorlage des Bundesrats.