«Zu Rückfällen kommt es am ­häufigsten in den ersten Monaten nach einer ­Verurteilung oder nach ­einer Entlassung. Dies weist darauf hin, dass ­diesem Moment bei der Wieder­eingliederung noch zu ­wenig Beachtung ­geschenkt wird.» 

Daniel Fink, Mitglied Uno-­Unterausschuss zur Verhütung von Folter, Neuenburg

«Es ist sehr wichtig, dass der Justizvollzug für alle Mitarbeitenden ­berufsgruppenspezifische Weiterbildungs­möglichkeiten schafft und ihnen deren Besuch ermöglicht.»

Regine Schneeberger, Bereichsleiterin Weiterbildung & BiSt
Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug SKJV, Freiburg

«Handlungsbedarf besteht darin, Methoden und ­Vorgehensweisen ­regelmässig zu hinterfragen, zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen.» 

Marcel Riesen-Kupper, Leitender Oberjugendanwalt Kanton Zürich

 «Die Gesellschaft muss dafür sensibilisiert werden, dass ­Wiedereingliederung das ­Rückfallrisiko eines Täters zwar nicht sicher ausschliessen, aber zumindest minimieren kann und daher versucht werden sollte.» 

Sandra Streib, stellvertretende Generalstaatsanwältin, Frauenfeld

«Die Wiedereingliederung wäre einfacher, wenn ein Treffen zwischen Täter und Opfer stattfinden könnte. Das Opfer würde neue ­Antworten auf Fragen ­finden. Und der Täter wäre mit den Konsequenzen ­seiner Tat konfrontiert.»

André Kuhn, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Neuenburg

«Die heutige Null-Risiko-­Gesellschaft steht im Widerspruch zur ­Wiedereingliederung straffälliger Personen. Es bedarf eines allgemeinen Umdenkens.»

Pierina Engi, Rechtsdienst Amt für Justizvollzug Graubünden