«Sanierungskündigungen sollten gesetzlich nur ­zulässig sein, wenn es sich um ­konkrete und realistische Projekte handelt. Es genügt nicht, wenn man dies auf mit Sicherheit nicht ­realisierbare Projekte ­beschränkt.»

Bernhard Marti, Rechtsanwalt, Langenthal

«Die unterschiedlichen ‹ortsüblichen› ­Kündigungstermine auf kantonaler Ebene sind veraltet. Wohn- und Geschäftsräume sollten auf jedes Monatsende ausser 31. Dezember kündbar sein, falls nichts anderes vereinbart ist.»

Michaela Kappeler, Rechtsanwältin, Zürich

«Insbesondere bei der Fristansetzung bei einem Zahlungsrückstand sehe ich für Vermieter zahlreiche ­Fallstricke. Eine Präzisierung des Gesetzestextes könnte hier für Klarheit sorgen.»

Samuel Egli, Rechtsanwalt, Wohlen

«Bei Kündigungen wegen dringenden ­Eigenbedarfs des Vermieters oder seiner ­Familie zeigt sich gesetzlicher Handlungsbedarf, um das Verfahren zu beschleunigen.»

Janine Wäber, Rechtsanwältin, Bern

«Die gesetzlichen Kündigungsvorschriften bieten den Mietern einen sehr weit gehenden Schutz. Es bedarf keiner Revision der Vorschriften.»

Markus Lüthi, Rechtsanwalt, Bern

«Mieter sollten sich ­wehren können und ­Schadenersatz oder ­Gewinnabschöpfung ­erhalten, wenn der Vemieter den geltend ­gemachten Eigenbedarf nicht realisiert. Das ­würde das Vorschieben von Eigenbedarf ­stoppen.»

Anabel von Uslar, Rechtsanwältin, Zürich