«Es kommt vor, dass sich ein Untermieter nach der Ausweisung des Mieters der Rückgabe des Mietobjekts widersetzt. Eine Regelung wäre wünschenswert, wonach eine Ausweisung auch gegen Untermieter wirksam ist, die nicht Partei im Verfahren waren.» Carole Sorg, Rechtsanwältin bei Vischer in Zürich.
«Wohnungsnot und hohe Mietzinsen lassen sich durch starke Regulierung nicht verhindern - im Gegenteil. Mehr Flexibilität würde allen dienen. Wünschenswert wäre insbesondere eine Abkoppelung der Mietzinse vom Referenzzinssatz.» Emanuel Dettwiler, Rechtsanwalt bei Homburger in Zürich.
«Das wichtigste Kriterium für die Bestimmung eines missbräuchlichen Mietzinses, der angemessene Ertrag, wäre vom Gesetzgeber dringend ausführlicher im Gesetz oder in der Verordnung zu regeln.» Gisela Oliver, Rechtsanwältin bei Walder Wyss in Zürich.
«Man darf gespannt sein, ob sich das Formular für den Anfangsmietzins im Kanton Zürich als weiterer Stolperstein für die Vermieter entpuppt und in welche Richtung die Zürcher Rechtsprechung geht.» Nicole Schwarz, Juristin beim HEV Aargau in Baden.
«Der Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Eigenverantwortung des Individuums ist im Mietrecht stetig ausgehöhlt worden. Dies hat einen enormen Verlust an Rechtssicherheit zur Folge, was hohe volkswirtschaftliche Kosten verursacht.» Yves Meili, Rechtsanwalt, Verwaltungsrat bei Meili Unternehmungen in Zollikon.
«Die Praxis im Bereich der Erstreckung ist unübersichtlich. Mehr Rechtssicherheit ist erforderlich.» Matthias Becker, Rechtsanwalt bei Becker Gurini Hanhart Vogt in Lenzburg.
Bewertung der Veranstaltung / Note
Gesamtnote 5,2
Organisation 5,3
Auswahl der Themen 4,9
Inhaltliches Niveau der Vorträge 5,7
Didaktik der Referenten 4,8
Arbeitsunterlagen 5,3
Preis-Leistungs-Verhältnis 5,0