«Aktuell muss die ­beklagte Partei zur Schlichtungs­verhandlung nicht ­erscheinen. Das ­widerspricht dem Sinn der Schlichtung und sollte geändert werden.»

Brigitta Hitz-Rusch, Kanzlei­chefin, Bezirksgericht Albula

«Das Spannungsfeld ­zwischen prozessualer Strenge und materieller Wahrheitsfindung ist noch nicht ganz ­ausgeleuchtet. So wäre wünschenswert, die ­gerichtliche ­Fragepflicht und das ­Novenrecht ­präziser zu regeln.»

Daniel Bähler, Oberrichter, Bern

«Die Kostenvorschusspflicht führt – zumindest durch deren strikte ­Anwendung durch die ­Gerichte in der Praxis – ­regelmässig zu Fällen, in ­denen Klägern der Zugang zur Rechtspflege faktisch verweigert wird. Das ist zu korrigieren.»

Marcel Wegmüller, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Juraplus AG, Zürich

«Die Streitverkündungs­klage sollte aus ­prozessökonomischen Gründen auch im ­vereinfachten Verfahren ­zulässig sein.»

Martin Dreifuss, Rechtsanwalt und Notar, Bern

«Ich finde es falsch, dass der Kläger auch bei Obsiegen das Gerichtskostenrisiko trägt. Diese Bestimmung sollte ­dringend geändert werden.»

Lorenz Gmünder, Rechtsanwalt, St. Gallen

«Die Gerichtskosten sollten reduziert werden. Sie hindern viele potenzielle ­Kläger an der Einleitung ­eines Verfahrens. Auch ­sollte das Replikrecht ­gesetzlich geregelt und das  ‹ewige Replikrecht› ­unterbunden werden.»

Julia Gschwend, Rechtsanwältin, Zürich