Das Römer Statut (RS) des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 17. Juli 19981 ist mit der Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Der IStGH hat die Kompetenz zur Aburteilung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Er ergänzt die staatliche Strafgerichtsbarkeit nach Massgabe des sogenannten Komplementaritätsprinzips:2 Solange ein Vertragsstaat in einer Sache ernsthaft ermittelt, ist eine Tä...