Staats- / Verwaltungsrecht

Kantone können zur Linderung des Problems der «working poor» einen minimalen Stundenlohn für ihr Kantonsgebiet festlegen. Es handelt sich nicht um eine wirtschaftspolitisch motivierte Massnahme, sondern um eine sozialpolitische Massnahme, die mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist. Ein minimaler Stundenlohn von 20 Franken (wie ihn de...