Inhalt
Plädoyer 04/2017
25.06.2017
Staats-/Verwaltungsrecht
Die Anordnung von ausländerrechtlicher Dublin-Haft gegen Eltern mit gleichzeitiger Fremdplatzierung ihrer Kleinkinder ist angesichts des Kindeswohls nur als ultima ratio zulässig. Eine Familie aus Afghanistan, die aus Norwegen kam und sich weigerte, dorthin zurückzukehren, hätte nicht auseinandergerissen werden dürfen. Die Inhaftierung des Vaters in der Zuger Strafanstalt und der Mutter mit ihrem vier ...
Kostenpflichtiger Artikel
Um diesen Artikel zu lesen, melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Abos.
Abo