Staats-/ Verwaltungsrecht

Präzisierung zur Frage der Überhaft: In zwei Fällen aus dem Jahr 2000, in denen die Prognose der bedingten Entlassung unsicher schien, hat das Bundesgericht die Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft nach Ablauf von drei Vierteln der Strafe als unverhältnismässig angesehen. Auch im neueren Entscheid wies das Bundesgericht auf das Mass von drei Vierteln hin. Laut Bundesgericht ist dies jedoch keine Regel, wonach nach ...