Inhalt
Plädoyer 01/2017
30.01.2017
Staats-/Verwaltungsrecht
Die im Vorfeld der Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz von den Ostschweizer Justiz- und Polizeidirektoren veröffentlichte Medienmitteilung verletzte die Abstimmungsfreiheit. Ziel des Nachrichtendienstes ist die Verhinderung von terroristischen Anschlägen auf publikumsintensive Grossanlässe und stark frequentierte Verkehrsinfrastrukturen. In diesem Bereich sind die Ostschweizer Kantone nicht besonder...
Kostenpflichtiger Artikel
Um diesen Artikel zu lesen, melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Abos.
Abo