Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staats- und Verwaltungsrecht
Als Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr (gemäss Art. 26 Abs. 4 ArGV 2, Bewilligung von Sonntagsarbeit in Tankstellenshops) gelten auch Kantonsstrassen, die wichtige Örtlichkeiten über eine grössere Distanz hinweg verbinden.
(2C_212/2008 vom 3. September 2008)
Der Kanton Zürich darf die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung für eine im Kanton Graubünden bereits zugelassene nichtärztliche Psychotherapeutin nicht davon abhängig machen, dass sie gemäss Zürcher Recht noch die Erstausbildung absolviert. Es ist von der Vermutung der Gleichwertigkeit der Anforderungen (gemäss Art. 2 BGBM) auszugehen, auch wenn der Kanton Zürich im Gegensatz zu Graubünden ein abgeschlossenes Psychologiestudium verlangt.
(2C_15/2008 vom 13. Oktober 2008)
Ein Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung (Anspruch aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK) gilt als rechtzeitig gestellt, wenn er während des ordentlichen Schriftenwechsels erfolgt.
(2C_391/2008 vom 1. September 2008)
Zivilrecht
Der Fristenstillstand vom 15. Juli bis und mit dem 15. August (gemäss Art. 46 Abs. 1 lit. b BGG) gilt nicht für Beschwerden gegen eine Schuldneranweisung (Art. 177 ZGB) im Rahmen des Eheschutzverfahrens.
(5A.585/2008 vom 21. Oktober 2008)
Strafrecht
Bei einer altrechtlichen Verwahrung kann eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich dadurch die Gefahr weiterer Straftaten über eine Dauer von fünf Jahren deutlich verringern lässt. Nicht erforderlich ist, dass in dieser Zeit bereits ein Zustand erreicht wird, der es rechtfertigen würde, dem Täter Gelegenheit zur Bewährung in der Freiheit zu geben.
(6B_263/2008 vom 10. Oktober 2008)
Auf den Fahrwegen einer Parkplatzanlage gilt Rechtsvortritt,sofern nichts anderes signalisiert ist. Einzig beim Verlassen des Parkfeldes selber ist der Fahrzeuglenker nicht vortrittsberechtigt. Änderung der Rechtsprechung.
(6B_621/2007 vom 1. Oktober 2008)
Unerlaubter Viagrahandel ist nur dann als Vergehen (und nicht als blosse Übertretung) strafbar (Art. 86 und Art. 87 HMG), wennerwiesenermassen auch an Kunden geliefert wurde, bei denen die Einnahme des Mittels zu einer Gefährdung der Gesundheitführte.
(6B_115/2008 vom 4. September 2008)
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Eine österreichische Alterspension ist (anders als die AHV-Rente) beschränkt pfändbar im Sinne von Art. 93 SchKG.
(5A_374/2008 vom 11. August 2008)
Sozialversicherungsrecht
Das Ausscheiden aus einem Verein ist auch durch vertragliche Einigung möglich. Ein Zimmereibetrieb ist 2003 auf diese Weise rechtsgültig aus dem Schweizerischen Baumeisterverband ausgeschieden, womit die Firma nicht dem kurze Zeit später vom Baumeisterverband abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag über den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe untersteht.
(9C_547/2007 vom 25. September 2008)
Gegen die Genehmigung der revidierten Tarmed-Tarife durch den Bundesrat kann kein Rechtsmittel ans Bundesgericht erhoben werden.
(9C 116/2008 vom 20. Oktober 2008)
Bei einer Schadenersatzforderung wegen nicht bezahlter AHV-Bei-träge gegen ein ehemaliges Gesellschaftsorgan, das zum Zeitpunkt der Beitragsverfügung bereits aus der Firma ausgeschieden war, muss die Beitragshöhe zumindest vor einer gerichtlichen Instanz noch frei geprüft werden können (Art. 6 Abs. 1 EMRK). Präzisierung der Rechtsprechung.
(9C 901/2007 vom 8. Oktober 2008)
Anspruch von Teilzeitarbeitenden auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle: Es ist erforderlich, dass die betroffene Person bei einem einzigen Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Eine Addition der bei verschiedenen Arbeitgebern geleisteten Einsätze ist nicht zulässig.
(8C 328/2008 vom 24. Oktober 2008)
(PJ)