Ein Zürcher Oberrichter muss in den Ausstand treten, weil er einen Beschuldigten, der keinen Verteidiger hatte, telefonisch zum Rückzug seiner Berufung bringen wollte. Diesen Fall machte der «Tages-Anzeiger» am 12. Januar 2013 bekannt. Das ist keinesfalls ein Einzelfall.

Seit geraumer Zeit steht ein substanzieller Abbau der Anzahl der Berufungen in Strafsachen auf der präsidialen Wunschliste des Zürcher Obergerichts. Deshalb liess das Präsidium d...