plädoyer: Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH schloss die Öffentlichkeit inklusive Journalisten in einem Straf­verfahren wegen Mordversuchs aus – für die Verhandlung ­ebenso wie für die Urteils­eröffnung. Das Bundesgericht bezeichnete den Totalausschluss klar als unzulässig. Waren Sie, Frau Mauz, von diesem Entscheid überrascht?

Yvonne Mauz: Eigentlich nicht, weil die Kinder, die Anlass für ...