Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat einen Untersuchungsgefangenen, der mit seiner Geliebten, einer Gefängnisaufseherin, aus der Strafanstalt Limmattal floh, wegen Anstiftung zum Entweichenlassen von Gefangenen verurteilt. Dies, obwohl das Gericht den ­Prozess zunächst nicht führen ­wollte, da es den Beschuldigten wegen eines Selbstbegünstigungsprivilegs für straflos hielt. Die Staatsanwaltschaft erreichte vor dem Obergericht, dass die Sache doch zur Entscheidun...