Eine ehrliche Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem faktischen Umgang der Bundesversammlung mit dem seit 1891 bestehenden Volksrecht: Man betrachte dabei ihr langfristiges Verhalten. Die Volks- und Ständevertreter haben die Volksinitiative nicht nur freudig begrüsst, sondern zum Teil bedeutende Hindernisse errichtet, um sie in ihrer Wirksamkeit zu begrenzen. Dazu der Reihe nach:

1. Zunächst versah die Bundesversammlung das Abstimmungsverfahren bei Volksinitiativ...