Viel zu reden gibt noch immer der Anwalt der ­ersten Stunde. Denn weiterhin ist beispielsweise in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Baselland das Kostenrisiko auf Seiten des aufgebotenen Anwaltes (siehe auch plädoyer 2/11). «Die Anwälte müssen die Last für die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens einseitig tragen», kritisiert Lorenz Erni, Präsident des Zürcher Vereins Pikett Strafverteidigung. «Der Anwalt wird in der Unsicherheit gelass...