Für Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. So will es Artikel 12 des Anwaltsgesetzes. Das Problem: Die Berufshaftpflichtversicherung deckt nur anwaltliche Dienstleistungen im engen Sinn ab. Viele Rechtsanwälte nehmen aber auch Mandate als Verwaltungs- oder Stiftungsräte an. Die Risiken dieser Tätigkeiten sind in der Berufs­haftpflichtversicherung höchstens teilweise mitversichert. Aber sie sind erheblich – vor allem...