Die einzige formelle Vor­aussetzung für eine Wahl zum Bundesrichter ist die Stimmberechtigung – und das richtige Parteibuch. So liest sich denn die parteipolitische Zusammensetzung der 38 Bundesrichter (13 davon Frauen) wie die Zauberformel einer sehr grossen Koali­tion: 10 SVP, 9 SP, 7 CVP, 6 FDP, 4 GPS, 1 GLP, 1 BDP.

Eine juristische Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. In der Praxis werden jedoch nur erfahrene Juristen gewählt. Zusätzlich werden sprac...