Ein Volk, das glücklicherweise von öffentlicher Freiheit und Verfassung sprechen darf, hat das Bedürfnis und das Recht, den Zustand und die Verfahrensweise seiner Gerichte und deren Verhältnis zu ihm selbst, wie zur höchsten Staatsgewalt, in den Kreis seiner freimütigen Betrachtungen zu ziehen.» Das schrieb Anselm von Feuerbach 1821 in seinem Standardwerk «Betrachtungen über die Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerechtigkeitspflege&r...