Rémy Wyssmann, 49, Rechtsanwalt in Oensingen SO, darf im Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Anwaltsgesetzes mitreden. Das hat er seiner Hartnäckigkeit zu verdanken. Der Solothurner ärgerte sich über die Geheimnistuerei zum Inhalt des neuen Anwalts­gesetzes von Seiten des Bundesamts für Justiz. Im Vorstand des Anwaltsverbandes war der Vorschlag diskutiert worden, doch für die Öffentlichkeit blieb das ­Papier unter Verschluss (plädoyer 5/15). 

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz stellte Wyssmann beim Bundesamt ein Gesuch um Einsicht in den Vorentwurf. Zudem beantragte er, zum ­laufenden Vernehmlassungs­verfahren begrüsst zu werden. Das Bundesamt verweigerte ihm den Zugang zum verlangten Dokument. 

Daraufhin stellte Wyssmann beim Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten einen ­Antrag auf Schlichtung. Nach erfolgter Vorladung – aber noch vor der Verhandlung ­– lenkte  das Bundesamt ein und ver­sicherte Wyssmann, ihm die Unterlagen zur Revision des ­Anwaltsgesetzes «sofort nach der Eröffnung des Vernehm­lassungsverfahrens durch den Bundesrat» zukommen zu ­lassen. Wyssmann ist erfreut: «So wird mir ermöglicht, die Anliegen vieler Anwälte aktiv einzubringen.»

Mario Gattiker, 54, Chef des Staatssekretariats für Migration, hatte mit seiner Anzeige gegen den Berner Anwalt Gabriel Püntener bei der Standesaufsicht keinen Erfolg. Die Anwaltsaufsichtsbehörde des Obergerichts des Kantons Bern hat das Verfahren gegen Püntener kürzlich eingestellt. 

Anlass des Standesverfahrens: Püntener hatte Gattiker ver­traulich darauf hingewiesen, dass dieser als Chef des Amtes von seinen Beamten bewusst falsch über die Praxis gegenüber Flüchtlingen aus Sri Lanka informiert worden ist. Gattiker bedankte sich aber nicht für den Hinweis – er verzeigte den ­Anwalt wegen dieser Kritik kurzerhand bei der kantonalen Aufsichtsbehörde (plädoyer 1/16). 

Diese entschied, die erhobenen Vorwürfe seien nicht geeignet, das Vertrauen in die Kompetenz und Integrität der Anwaltschaft zu beeinträchtigen. Püntener scheine aufgrund seiner lang­jährigen Erfahrung und nach gründlicher Recherche überzeugt zu sein, dass sich im Staatssekretariat problematische Vorgänge abspielen würden. Zudem beziehe er sich auf einzeln bezeichnete Vorfälle, weshalb nicht von einer pauschalen Anschuldigung gesprochen werden könne. Die vorgebrachte Kritik sei wegen der namentlichen Nennung von Mitarbeitern zwar hart, aber im Rahmen des Erlaubten.

Thomas Stadelmann, 58, ­Bundesrichter und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Richtervereinigung, setzt sich nach der Verhaftung von ­Tausenden von Richtern und Staatsan­wälten für seine Berufskollegen in der Türkei ein. «Mit dem Notstandsgesetz wurde die Unschuldsvermutung über den Haufen geworfen», begründet er sein Engagement. Angeschuldigte könnten 30 Tage in Haft genommen werden, ohne dass sie einem Richter vorgeführt werden müssten und einen Anwalt beiziehen könnten. 

Zudem seien die Haftbedingungen haarsträubend: «Von ­einem Richter hörte ich, dass er mit 31 anderen in einer Zelle sitzt, die für 9 Personen gebaut wurde. Dieser Richter darf auch seine Familie nicht sehen, er kann bloss alle 14 Tage mit ihr telefonieren.» Mit dem Notstandsgesetz würden auch die Vermögenswerte blockiert:

«Wer entlassen oder suspendiert wurde, muss auch die staatliche Wohnung verlassen.» Stadelmann prüft in Zusammenarbeit mit der internationalen Richtervereinigung, wie die Inhaftierten und Arbeitslosen wirtschaftlich unterstützt werden können. Eine Idee sei die Gründung ­einer Stiftung. Ende September werde in Paris zudem eine Petition zuhanden des Minister­komitees des Europarates ­übergeben. Bislang hätten über 8000 Leute unterschrieben.