Statistische Zahlen fehlen. Doch ein Blick in die betriebliche Praxis zeigt, dass viele Arbeitsverhältnisse heutzutage nicht mehr durch die klassische Kündigung einer Vertragspartei aufgelöst werden, sondern dass sich die Vertragspartner auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Manche Arbeitgeber haben sich sogar zum Prinzip gemacht, dass sie bei einer sich abzeichnenden Trennung einem Angestellten routinemässig zuerst einen Aufhebungsvertrag vorlegen, bevor sie den Weg ü...