Am 1. Januar 2011 traten nicht nur die eidgenössischen ZPO und StPO in Kraft, sondern zugleich auch das revidierte Lugano-Übereinkommen (LugÜ).1 Es wurde vor allem deshalb revidiert, um es an seine «Schwester-Verordnung», die ­EG-Verordnung Nr. 44/2001 (Verordnung des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVO),2 anzugleichen und damit ...