Nein. Seit 1942 ist die Ausübung von Prostitution nach Schweizer Recht legal. Und seit Juli 2014 beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Diverse Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) schützen vor Missbrauch in der Prostitution, indem folgende Tatbestände strafbar sind: 

Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung (Artikel 182 StGB) 

Sexuelle Handlungen mit ­Abhängigen (Artikel 188 StGB)

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