Seit dem 1. Januar 2021 sind die neuen Vorschriften zum Handelsregister in Kraft. Das alte Recht wurde durchgehend modifiziert, um vollständig neue Bestimmungen ergänzt und ­teilweise aus der Verordnung ins Obligationenrecht transferiert. Das Handelsregister wurde ­damit ins digitale Zeitalter überführt – auch die Öffentlichkeit des Registers ist heute digital. So hält Art. 936 Abs. 2 OR nun die gebührenfreie Zugänglichkeit der Einträge, Statuten und Stiftungsurkunden im Internet explizit fest. 

Genauso wichtig ist aber, dass auch die Handelsregisterverordnung revidiert wurde. Sie ist nicht Teil der Kommentierung, ist aber in der Praxis wesentlich, etwa wenn es um relevante ­Änderungen wie die Abschaffung der einfachen Handels­registersperre geht.

Bewertung: Ein Update für die Praxis.

Rino Siffert
Berner Kommentar, Art. 927–943 OR, Das Handelsregister 
Stämpfli, Bern 2021, 326 Seiten, Fr. 228.–