Zivilrechtlich ist seit dem neuen Erwachsenenschutzrecht klar: Die Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte verbindlich. Die medizinische Praxis tut sich damit schwer. Diese Berner Dissertation untersucht Zweifelsfälle anhand des Selbstbestimmungsrechts und grundrechtlicher Schutzpflichten. Die Abhandlung nimmt auf Fälle aus der Praxis Bezug und beantwortet die von Ärzten immer wieder gestellte Frage, ob die Verfügung denn nun verbindlich sei, mit der wünschbaren Klarheit. Das ist meist ein Ja. Will der Arzt die Urteilsfähigkeit in Frage stellen, ist er beweispflichtig. 

Im Straf- und Massnahmenvollzug darf dagegen ein Patiententestament nicht missbraucht werden, um den Strafzweck zu vereiteln. Zwangsernährung kann deshalb zulässig sein. 

Bewertung: Patientenverfügung aus grundrechtlicher Sicht. Empfehlenswerte Lektüre.

Haykaz Zoryan
Patientenverfügung im öffentlichen Recht
Helbing Lichtenhahn, Basel 2018 216 Seiten, Fr.  58.–