Die Autorin untersucht Rechtsfragen bei der Behandlung von Kindern mit angeborenen Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences/Disorders of Sex Development – DSD). Früher wurden Kinder mit unklarem Geschlecht in den ersten zwei Lebensjahren operiert und meist dem weiblichen Geschlecht ­zugeordnet. Oft war ein Eingriff medizinisch nicht notwendig und liess sich nicht rückgängig machen. 

Die Autorin fordert ein ­Moratorium für frühe Genitaloperationen. Eine Ethikkommission müsse die Eingriffe prüfen. Die gemeinsame Einwilligung der Eltern und des urteilsfähigen Kindes sei notwendig. Kosmetischen Eingriffen könnten die Eltern von nicht urteilsfähigken Kindern nicht gültig zustimmen,  da es sich um höchstpersönliche Rechte des Kindes handle.

Bewertung: Pflichtlektüre für Ethiker an Spitälern. Für die anwaltliche Alltagsarbeit nicht zwingend.  

Privatrecht

Mirjam Werlen
Persönlichkeitsschutz des Kindes, höchstpersönliche Rechte und Grenzen elterlicher Sorge im Rahmen ­medizinischer Praxis
Stämpfli, Bern 2014, 
656 Seiten, Fr. 150.–